Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Lieferungen der Josef Rohrer AG
Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller mit der Josef Rohrer AG geschlossenen Verträge.
Preise
Die Preise verstehen sich in CHF. Das Sortiment und die Preise bezogen auf die Preislisten können jederzeit ohne Avis geändert werden. Die Preise sind netto exkl. MWSt. Der Mehrwertsteuerbetrag wird auf der Rechnung separat aufgeführt.
Offerten
Schriftlich mitgeteilte Preise haben ohne einer andere Vereinbarung eine Gültigkeit von 30 Tagen. Alle Angebote gelten nur bei Bestellung der angefragten/offerierten Menge. Werden kleinere Stückzahlen als angefragt/offeriert bestellt können die Preise angepasst werden. Der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
Eigentumsvorbehalt
Die Verkaufsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der Verkäuferin. Diese ist berechtigt, einen entsprechenden Eigentumsvorbehalt im öffentlichen Register eintragen zu lassen. Der Käufer ist verpflichtet, auf Aufforderung der Verkäuferin bei der Eintragung mitzuwirken. Vor der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises darf der Käufer die gekaufte Ware weder veräussern noch verpfänden oder Dritten zu Sicherungszwecken übereignen. Im Fall einer Pfändung oder sonstigen Beanspruchung durch Dritte hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen.
Lieferung
Alle Lieferungen reisen auf eigene Gefahr des Käufers. Nutzen und Gefahr gehen in jedem Fall mit Abgang der Lieferung ab Werk auf den Käufer über. Die zugesagten Lieferfristen und -termine werden von der Verkäuferin nach bestem Ermessen abgegeben und bestmöglichst eingehalten, sind aber unverbindlich und berechtigen den Käufer im Fall der Nichteinhaltung daher weder zum Vertragsrücktritt, noch zu Schadenersatz- oder anderen Ansprüchen. Die Verkäuferin behält sich ausdrücklich das Recht vor, Teillieferungen auszuführen und diese in Rechnung zu stellen.
Annullierungen
Annullierungen von Bestellungen durch den Käufer bedürfen das schriftlichen Einverständnisses der Verkäuferin. Verschlechtert sich die finanzielle Situation des Käufers wesentlich, oder präsentiert sie sich anders, als gegenüber der Verkäuferin dargestellt, ist die Verkäuferin ohne weiteres zum Rücktritt von Vertrag berechtigt.
Sachgewährleistung
Liegt ein kaufrechtlicher Mangel vor, der nachweislich bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bestanden hat, und hat der Käufer seine Pflicht zur Prüfung und Lieferung und Anzeige von Mängeln eingehalten, kann die Verkäuferin nach ihrer Wahl den schadhaften Gegenstand reparieren oder Ersatz liefern oder, sofern sie auf eine Reparatur oder Ersatzlieferung verzichten will, dem Käufer eine Kaufpreisminderung zugestehen. Die Haftung der Verkäuferin erstreckt sich im Maximum bis zur Höhe des Fakturabetrages. Diese Pflicht der Verkäuferin und das entsprechende Recht des Käufers verjährt und erlischt 12 Monate nach Versand der Lieferung. Nach diesem Zeitpunkt bestehen keine Ansprüche des Käufers mehr, unabhängig davon, ob es sich um offene oder verdeckte Mängel handelt. Die vorgenannten Mängelrechte des Käufers bestehen nicht bei folgenden Mängeln: natürlicher Verschleiss, Schäden infolge unsachgemässer Behandlung oder Lagerung, unfachmässiger Konstruktion und ungeeigneter Verwendung. Es bestehen keine Ansprüche bei handelsüblicher und/oder nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit der Ware oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Alle weitergehenden Ansprüche des Käufers sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Zahlung
Die Rechnungen der Verkäuferin sind, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, in CHF, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Die Zahlungspflicht ist erst erfüllt mit dem Eingang des Betrags auf dem Postcheck- oder Bankkonto der Verkäuferin. Mit unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Käufer ohne Mahnung in Verzug. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, werden sämtliche Forderungen von der Verkäuferin gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung sofort zur Zahlung fällig. Zahlungsverzug berechtigen die Verkäuferin jederzeit von Vertrag zurückzutreten, alle bestehenden Forderungen sofort geltend zu machen, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen, sowie von Käufer Verzugszinsen zuverlangen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung und Bezahlung der Waren ist der Sitz der Verkäuferin. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den einzelnen Verträgen sind unter Vorbehalt von abweichenden zwingenden gesetzlichen Bestimmungen die ordentlichen Gerichte am Sitz der Verkäuferin zuständig.
Anwendbares Recht
Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und der Verkäuferin unterstehen in jedem Fall materiellem schweizerischem Recht.